Eine versicherungsrechtliche Deckung des Reitens in der Anlage und die Benutzung der Reitanlage erfolgt aus dem Sportversicherungsvertrag der Sporthilfe e. V. und dem Zusatzvertrag (s. Ziff. 9.1).
Unbefugten ist das Betreten der Reithalle nicht gestattet.
Der Reitunterricht von fremden Ausbildern, auch Privatpersonen, bedarf der vorherigen Zustimmung der Vorstände.
Freilaufen und Freispringen ist nur mit entsprechender Abgrenzung zur freistehenden Bande gestattet. Des Weiteren ist der Spiegel komplett zu verdecken.
Beschädigungen jeglicher Art, sind sofort einem der Vorstände zu melden und zu ersetzen.
Der letzte Benutzer der Reithalle muss beim Verlassen der Halle alle Lampen löschen und alle Tore schließen.
Die Halle, der Eingangsbereich, die Tribünen und der Parkplatz sind sauber zu verlassen, Pferdemist etc. muss entfernt werden.
Das Betätigen der Beregnungsanlage ist Unbefugten strengstens untersagt.
Hunde sind an der Leine zu führen.
Anträge und Beschwerden sind schriftlich an einen der Vorstände zu richten.
Wer trotz Verwarnung gegen die Betriebsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Reitanlage ausgeschlossen werden.
Hallenbenutzungsbeiträge lt. Vereinsbeschlüsse. Nichtmitglieder nach Rücksprache mit einem der Vorstände.
Diese Betriebsordnung kann jederzeit durch die beiden Vorstände ergänzt oder geändert werden.